Insolvenzrecht
In den vergangenen Jahrzehnten wurden wir von Insolvenzgerichten mit mehr als 4.000 Insolvenzverfahren (Unternehmensinsolvenzen) betraut und bestellt. Wir erzielten für die Gläubiger überdurchschnittlich hohe Quoten, arbeiteten professionell, transparent und ausgleichend mit den beteiligten Gläubigern in den Insolvenzverfahren zusammen. Kommunikationsfähigkeit, Expertise sowie Verständnis für die Gläubigersituation bestimmen unsere Handlungsmaximen. Wir sind eine Kanzlei zur regionalen, überregionalen und grenzüberschreitenden Durchführung von Insolvenzverfahren jeder Größenklasse. Unsere Ausrichtung sind die Wahrung der Gläubigerinteressen und – falls gerechtfertigt – die Sanierung der Unternehmen.
Aufgrund unserer Kanzleistruktur arbeiten wir zu Gunsten der Masse kostenminimal und effizient. Delegation von insolvenzspezifischen Aufgaben an Dritte scheidet aus.
Im Insolvenzrecht berät Sie überwiegend Herr Markus Schneeberger.
Facetten der Insolvenzverwaltung und Insolvenzrechts
- Betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Fortführung der Unternehmen
- Erstellung von Insolvenzplänen
- Durchsetzung von Haftungsansprüchen
- Abwicklung des Arbeitsverhältnisses durch Überprüfung, Erstellung und Verhandlungen von Abfindungen, Aufhebungsverträgen sowie Abwicklungsverträgen
- Sachwaltertätigkeiten im Rahmen der Eigenverwaltung
- Insolvenzarbeitsrecht
- Beratung und Vertretung von Schuldnern im Insolvenzverfahren
- Sonderinsolvenzverwaltung, insbesondere Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu Gunsten der Masse oder Ablösung bzw. Ersetzung insolvenzrechtswidrig agierender anderer Insolvenzverwalter
- Insolvenzplan, übertragende Sanierung, Fortführung Verwertung
- Wahrung der Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden
- Lösung gesellschaftsrechtlicher Probleme im Insolvenzverfahren wie „kapitalersetzende Darlehen“ etc.
- Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Geschäftsführern, Gesellschaftern und sonstigen Organen der Gesellschaft
- Aufdeckung anfechtungsrelevanter Sachverhalte und deren Rückabwicklung
- Sachverwaltertätigkeit
- Schutzschirmverfahren