Handels- und Vertriebsrecht
Im Handelsverkehr sind die folgenden Maximen wegweisend: Rechtsklarheit, Schnelligkeit, Einfachheit, Publizität und Vertrauensschutz. Die fünf Bücher des HGB beinhalten daher in chronologischer Reihenfolge die Regelungen zum Handelsstand, den Kaufleuten, dem Handels- und Unternehmensregister, zu den Handelsbüchern, zur Prokura, dem Handelsmakler, den Handelsgesellschaften und ihrer Errichtung und Liquidation, zu den Bilanzen, zur Buchführung und speziell zum Handelsgeschäft, zum Handelskauf, zum Fracht-,Speditions- und Lagergeschäft, sowie abschließend die Regelungen zum Seehandel.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie gerne in allen komplexen Fragestellungen rund um das Handelsrecht. Zu unserem langjährigen Mandantenstamm zählen nationale und internationale Wirtschaftsunternehmen, namhafte Versicherer und Kaufleute der unterschiedlichsten Sparten.
Im Vordergrund steht für uns die mit dem Gesellschaftsrecht verzahnte Beratung bei Unternehmensgründungen und die prozessuale Vertretung in allen Angelegenheiten, die den Kammern für Handelssachen besonders zugeordnet sind. Darüber hinaus beraten wir umfassend im nationalen und internationalen Handelsvertreterrecht und zu anderen Vertriebsformen. Die Durchsetzung von handelsrechtlichen Ansprüchen im Insolvenzverfahren gehört zu unserem Tagesgeschäft und wir erstreben für unsere Mandanten unternehmerischen Vorsprung durch entsprechende Vertragsgestaltungen und AGB. Hierbei werden insbesondere auch ungeschriebene und geschriebene Handelsbräuche ( z.B. Incoterms) berücksichtigt. Wir decken die Spezialgebiete des Handelsrechts durch profundes rechtliches Wissen ab. Hierzu seien das Transport- und Speditionsrecht, das Gesellschaftsrecht, das UN-Kaufrecht und das Insolvenzrecht genannt.
Im Handelsrecht beraten Sie vorwiegend Alfred Lechner, Walter Stillner und Ralf Eckhard
Facetten des Handels- und Vertriebsrechts
- Prüfung und Erstellung von Liefer- und Logistikverträgen
- Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. Einkaufs- oder Lieferbedingungen)
- Erstellung von Vertriebshändlerverträgen, Handelsvertreterverträgen, Versicherungsvertreterverträgen und Franchiseverträgen
- Vertretung bei allen außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten aus Vertriebsverträgen, insbesondere nach Vertragsbeendigung (z.B. Geltendmachung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen nach § 89b HGB, Provisionsrückforderungsansprüchen)