Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer und ihre jeweiligen Interessenverbände. Die Rechtsanwälte Alfred Lechner und Markus J. Schneeberger sind seit vielen Jahren im Bereich des Arbeitsrechts sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer tätig.
Facetten des Arbeitsrechts
- Erstellung, Überprüfung und Überarbeitung von arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltungen jeglicher Art (befristete oder unbefristete Arbeitsverträge, Geschäftsführerdienstverträge sowie Verträge leitender Angestellter);
- Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise Kündigungsschutzklage oder Entgeltklagen vor allen Arbeitsgerichten bundesweit;
- außergerichtliche Beratungen in allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere vor oder nach Kündigungen, Abmahnungen oder bei anderen Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis;
- Abwicklung des Arbeitsverhältnisses durch Überprüfung, Erstellung und Verhandlungen von Abfindungen, Aufhebungsverträgen sowie Abwicklungsverträgen;
- Lösung besonderer arbeitsrechtlicher Problemstellung im Falle von Betriebsänderungen, insbesondere bei der Betriebsstilllegung und beim Betriebsübergang;
- Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen;
- Recht des befristeten Arbeitsverhältnisses, Teilzeitarbeitsverhältnis und arbeitsrechtliche Besonderheiten in der Elternzeit;
- Recht der Arbeitnehmerüberlassung: arbeitsrechtliche Aspekte der Zeitarbeit aus Sicht des Verleihers, Entleihers sowie des Leiharbeitnehmers, tarifrechtliche Fragen im Bereich der Zeitarbeit;
- Arbeitsrecht in der Insolvenz;
- Zeugnisangelegenheiten